Garantie / Gewährleistung
Sie erhalten Gewähr im Rahmen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechtes, sofern im Einzelfall keine vom jeweiligen Hersteller gewährten Garantien zur Anwendung kommen.
In jedem Fall ausgenommen sind Verschleißteile, z. B. Reifen, Sitze, Glühbirnen, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Motorbürsten, etc. Ebenso alle durch Gewalt oder falsche Bedienung und Unfälle hervorgerufenen Schäden, sowie Tiefentladungen der Batterien oder Akkus. Diese unterliegen einer gesetzlichen Garantiezeit von 6 Monaten und müssen auch bei Nichtgebrauch des Fahrzeuges mindestens alle 4 Wochen aufgeladen werden.
Gebrauchtfahrzeuge, Reparaturen und Ersatzteile unterliegen der Mängelhaftungsfrist von einem Jahr.
Bitte beachten Sie unbedingt die entsprechenden Wartungs- Pflege- und Sicherheitshinweise des jeweiligen Produktes.
Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung erfolgen grundsätzlich in unserer eigenen Werkstatt. Darüberhinaus führen wir nach Absprache auch Reparaturen am Standort des Produktes, bzw. Elektromobiles aus. Hierfür entstehende Fahrtkosten werden nach Aufwand berechnet.
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