Die Anschaffung eines Treppenliftes zählt zu den sogenannten wohnumfeld-verbessernden Maßnahmen. Das Pflegestärkungsgesetz sieht eine Förderung dieser Maßnahmen vor, die bei der Krankenkasse beantragt werden können. Grundsätzlich kann jeder einen solchen Zuschuss beantragen, vorausgesetzt er hat eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Bei Vorliegen eines Pflegegrades entscheidet dann die Pflegeversicherung über einen Zuschuss von bis zu € 4.000,- pro Person. Eine Zusammenlegung von maximal 4 Personen mit einer Gesamtförderung von bis zu € 16.000,- ist ebenfalls möglich. Ein Antrag kann kurz und formlos an die Pflegeversicherung gestellt werden. Die Kosten für die Anschaffung können zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Fragen Sie unsere Experten unter der Acorn Servicenummer. Der Acorn Fachberater unterstützt Sie sehr gerne bei der Antragstellung.
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